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Tipp: Steuerermäßigung jetzt auch für den Umzug aus privaten Gründen 

Bekannt dürfte sein, dass Kosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen als Werbungskosten absetzbar sind. Solche beruflichen Gründe sind insbesondere die Versetzung an einen anderen Ort, die Aufnahme einer Berufstätigkeit an einem anderen Ort, die Verkürzung der Fahrzeit um mindestens eine Stunde täglich - auch ohne Wechsel des Arbeitgebers, der Bezug oder die Räumung einer Dienstwohnung.

Aber wussten Sie, dass Sie auch für einen Umzug aus privaten Gründen eine Steuerermäßigung erhalten können, wenn Sie den Umzug von einer Umzugsfirma durchführen lassen? Tatsächlich ist dies möglich, wie aktuell ein Hinweis in der Gesetzesbegründung zum "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" deutlich macht, das am 26.4.2006 veröffentlicht wurde und rückwirkend ab 1.1.2006 gilt (BT-Drucks. 16/643 vom 14.2.2006).

TIPP: Von einer Firma durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und Aufwendungen für solche Dienstleistungen können bis zu 3.000 Euro mit 20 %, höchstens 600 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).

Bisher haben die Finanzämter solche Kosten nicht anerkannt. Doch aufgrund der ausdrücklichen Erwähnung in der Gesetzesbegründung zum neuen "Wachstumsgesetz" werden sie den Steuerbonus künftig nun wohl oder übel gewähren müssen. Dies ist ein aktueller Tipp von Steuerrat24. Ausführliche Erläuterungen bekommen Sie im Steuerfachportal www.steuerrat24.de www.steuerrat24.de in der eigenen Rubrik "Umzug".

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